Viele konsularische Dienstleistungen können jetzt in Cebu ausgeführt werden und eine Reise nach Manila erübrigt sich.
Häufig vorkommende Dienstleistungen welche in
Cebu angeboten werden:
1. Konsularische Bescheinigung – Ehefähigkeitszeugnis
Wird vom philippinischem Standesamt bei der Anmeldung der
Eheschliessung verlangt.
Vorzulegen ist das Original vom Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird
vom deutschen Heimatstandesamt ausgestellt.
Zusätzlich müssen Sie sich durch Ihren Reisepass ausweisen.
Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem deutschen Standesamt
auf, erklären die Situation und fragen welche Dokumente vom
philippinischen Partner für das Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen
sind.
2. Konsularische Bescheinigung – Führerschein
Wird von der LTO bei der Umschreibung des deutschen Führerscheines
verlangt.
3. Rentenbescheinigungen
a. Jährliche Lebensbescheinigungen (Legitimierung vorgelegter
Lebensbescheinigungen)
b. Staatsbürgerschaftsbescheinigungen
c. Bescheinigungen der angegebenen Daten bei Rentenanträgen
4. Unterschriftsbeglaubigungen
Beispiele:
a. Beitrittserklärung zur Eheschliessung in Deutschland
b. Legitimation zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
(Sperrkonten für Studenten)
c. Unterschriften auf Verträgen und Vollmachten
In diesen Fällen senden Sie uns bitte vorher einen Scan des
Dokumentes zu.
d. Nachgenehmigungen oder Genehmigungserklärungen
e. Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis
5. Beglaubigung von Photokopien
6. Hilfe für Deutsche im Ausland (z.B. konsularische Hilfe in
Todesfällen, etc. laut § 5 KonsG)
6.1 Konsularische Häftlingsbetreuung
6.2 Aufnahme von Sterbefällen und deren
Bericht an die Botschaft
in Manila (z.B. konsularische Hilfe in Todesfällen, etc. laut §
5 KonsG)
6.3 Konsularische Hilfe laut § 5 KonsG
In Zusammenarbeit mit der Botschaft in Manila.
(Heimschaffungen , finanzielle Hilfe, medizinische Hilfe,)
Ausstellung vom Indigency Letter.
7. Ausstellung von Reiseausweisen zur
Rückkehr nach Deutschland
nach Diebstahl, Verlust (= Reiseausweis als Passersatz, RAP). Dieser
Reiseausweis ist nicht für den Besuch anderer Länder gültig.
8. Ausstellung von Leichenpässen, Urnenbescheinigungen (zur
Heimbringung von Verstorbenen)
9. Autorisierung zu Obduktionen und Kremierungen falls keine
nahen Verwandten gefunden werden können (Authorization for
Autopsy and Cremation)
10. Dolmetschertätigkeiten (vor Gericht, beim Zoll, im
Krankenhaus)
11. Verwaltung von Nachlassgegenständen (Nachlassicherung)
12. Bearbeitung von Fundsachen
13. Beantwortung von Emailanfragen
14. Beratungen
Die wichtigsten Bereiche sind:
Adoptionen
Unterhalt – Kindesunterhalt (Child Support) und Ehegattenunterhalt
(spousal support)
Konsularische Hilfsfälle nach §5 (Konsulargesetz)
Rentenangelegenheiten (Antragsstellung, Rentenzahlung eingestellt,
Rentenanträge, ...)
Steuerprobleme im Zusammenhang mit Renten
Übersetzungen
Rechtsfälle
15. Entgegennahme und Weiterleitung von Geburtsanzeigen
16. Entgegennahme und Weiterleitung von Anmeldungen
ausländischer
Eheschliessungen
17. Mitwirkung bei Passanträgen Z.B. Zustimmungserklärungen bei Anträgen für Kinderreisepässe (Ausstellung erfolgt durch die Botschaft in Manila, Aushändigung wiederum durch uns)
18. Mitwirkung bei Visaanträgen Z.B. Zustimmungserklärungen
19. Personensuchen
20. Suche nach seltenen Blutgruppen,
1. Visaangelegenheiten
Für alle Visaangelegenheiten ist nur die Deutsche Botschaft in
Manila zuständig.
Zusätzlich ist ein Interview in Manila nötig.
Ein Touristenvisum (Schengen-Visum) kann in Cebu City bei einer Agentur beantragt werden.
Adresse: VFS Global German Visa Application Center in Cebu
Unit 503, 5th Floor, Keppel Center
Samar Loop cor. Cardinal Rosales Avenue
Cebu Business Park, Cebu City
Informationen zu den verschiedenen Visaarten finden unter:
Nationale Visa: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2439020
Schengen Visa: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2543948
2. Passangelegenheiten
Im Konsulat in Cebu können Sie nur wenige Passarten beantragen:
1. RAP (als Passersatz) – gültig für 30 Tage – ausschliesslich zur Rückreise nach Deutschland. Andere Länder können hiermit nicht besucht werden.
2. vRP (vorläufiger Reisepass) – gültig für 1 Jahr
Nicht beantragt werden kann der normale Reisepass (mit einer Gültigkeit von bis zu zehn Jahren) .
Bei Vernehmungen haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher.
Deutschsprechende Rechtsanwälte gibt es in Cebu leider nicht.
Diebstahl / Einbruch / Überfall
Sollten Sie Opfer eines Einbruchs (burglary) oder Überfalls
(hold-up) werden, so wenden Sie sich an die nächste Polizeistation.
Dort wird der Fall (in das Police Blotter) aufgenommen und Sie
erhalten den Polizeibericht für Ihre Versicherung. Die Polizei wird
Ihren Fall zwar aufnehmen aber nicht selbständig weiterverfolgen.
Sollten Sie den Täter kennen kann dieser verhaftet und vernommen
werden. Von Ihnen mitgebrachte Zeugen werden verhört und
Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits) abgenommen. Sämtliche von
der Polizei erstellten Protokolle und Dokumente werden später bei
einer eventuellen Gerichtsverhandlung als Unterlagen/Beweise verwandt.
Verlust des Reisepasses
Sollte Ihnen Ihr Reisepass gestohlen worden
sein können Sie beim Honorarkonsul einen Antrag auf einen
Reiseausweis für die Rückreise nach Deutschland stellen . Die
Ausstellung dauert einige Tage und danach muss die Ausreise noch mit
dem Büro of Immigration und Deportation geklärt werden.
Schwere Verbrechen
Bei Mordfällen wird automatisch die
Spurensicherung (Crime Scene Investigation) und die Mordkommission
(Homicide Section) eingeschaltet. In diesem Fall sollte der
Honorarkonsul unverzüglich informiert werden.
Visa, Reisepassanträge, Heirat auf den Philippinen, Rechtsanwaltsliste der Deutschen Botschaft, Übersetzerliste der Deutschen Botschaft, Übersetzerliste der Schweizer Botschaft. Link zur Deutschen Botschaft Manila
Krisenvorsorgeliste (Deutschenliste)